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ArbeitsmittelverordnungTop aktuell! Verordnung ist mit 1. Juli 2000 in Kraft getreten!
* Was sind Arbeitsmittel im Sinn dieser Verordnung?
- Welche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen sind grundsätzlich zu beachten?
- Wann sind Unterweisungen notwendig?
- Wann ist eine Risikoanalyse durchzuführen?
* Welche Arbeitsmittel sind überwachungspflichtig?
- Abnahme und wiederkehrende Prüfungen
- Prüfung nach Aufstellung und außergewöhnlichen Ereignissen
- Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen
- Wer darf diese Prüfungen durchführen?
* Besondere Regelung für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel
- z.B.: Krane, Hebebühnen, Hubstapler, programmgesteuerte Maschinen, Arbeitskörbe usw.
* Leitern und Gerüste
- Für diese Arbeitsmittel gelten keine Inverkehrbringervorschriften, es wird daher sowohl die Beschaffenheit als auch die Benutzung geregelt.
* Schutzeinrichtungen an bereits in Verwendung stehenden Maschinen
- Müssen 'alte' Maschinen nachgerüstet werden?
Im Rahmen des Seminars wird auch das Zusammenspiel von Inverkehrsbringervorschriften und dem Benutzen von Arbeitsmitteln diskutiert.
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