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Anleitung, die § 82b GewO Überprüfung selbst durchzuführenAnleitung, die § 82b GewO Überprüfung selbst durchzuführen
'Jeder Betrieb, der der GewO unterliegt, ist gesetzlich verpflichtet, die § 82b GewO Überprüfung regelmäßig alle 5 Jahre durchzuführen.Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Aufwand minimieren und somit einen höheren Nutzen für Ihr Unternehmen erzielen können!
Die Erfahrung zeigt, dass es für Unternehmen zweckmäßig ist, die §82b GewO Überprüfung selbst durchzuführen!
Ab 1.1.2015 gelten für alle Anlagenbetreiber geänderte Vorschriften zur Eigenüberprüfung von gewerblichen Betriebsanlagen und den Prüfbericht.
Wir erklären den erweiterten Prüfumfang, die strengeren Anforderungen für den Prüfbericht und die Dokumentation im Detail.
Bitte bringen Sie Ihre gewerberechtlichen Genehmigungsbescheide zum Seminar mit!'
Anbieter: Gutwinski GmbH
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