
Die Transparenzpflicht aus dem AI-Act der EU verpflichtet, den Einsatz von künstlicher Intelligenz offenzulegen. Egal, ob man einen Text, ein Bild, eine Audioform oder ein Video erstellt bzw. bearbeitet, dem Betrachter muss immer sofort klar sein, dass hier auch KI im Einsatz war. Und selbst Chatbots müssen sich klar zu erkennen geben.
Der Stichtag für die Strafbarkeit von Nicht-Kennzeichnung ist dabei August 2026. Wer KI einsetzt, um zB. Texte, Bilder oder Videos zu erstellen, sollte die Regeln kennen. Und auch jene, die ein KI-System selbst hosten (also nicht nur Betreiber sondern auch Anbieter sind betroffen), haben spezielle Kennzeichnungspflichten – nämlich auch technische.
In diesem als Webinar live geführten Onlineangebot gehen wir auf die Regularien des AI-Act ein und besprechen die Pflichten, die aus dem Transparenzgebot der EU entstehen. Wir sehen uns Ihre Beispiele aus der Praxis gerne an und prüfen die Vorlagen der EU auf Tauglichkeit im Einsatz. Termine (ca. 1-2 Stunden einplanen) bzw. Gruppen-Angebote für Unternehmen (optional auch inhouse) auf Anfrage.
Ziel
- Kennzeichnungspflichten aus AI-Act für Anwender und Betreiber/Anbieter von KI kennen
- Transparenzpflicht bei Text, Video, Audio, Bildern, Chat-Anwendungen umsetzen
Zielgruppe
Jene, die KI-Systeme nutzen, um Inhalte aller Art zu erstellen, und jene, die KI-Systeme hosten bzw. anbieten. Entscheider, die die (mitunter teuren) Verpflichtungen aus dem AI-Act verstehen wollen.
Format: Webinar und Onlineworkshop live, egelmäßige offene Live-Online-Webinar-Termine für Fragen und aktuelle Themen.
Dauer: bis zu 2 Stunden
Kompetenznachweis: Teilnahmebescheinigung
Trainer: Roland M. Kreutzer
