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Forum: ArbeitsrechtDie Konsequenzen für die Praxis - Praktiker und Richter informieren!
Mit Jahresbeginn 2001 wird das Krankenstandsrecht gesetzlich neu geordnet und die Arbeiter weitgehend an die Angestellten angeglichen.
Im Gegenzug und zum teilweisen Kostenausgleich werden für alle Arbeitnehmer, also auch für die Angestellten, die Urlaubsbestimmungen so geändert, daß sie bei Ende des Arbeitsverhältnisses im Ergebnis zu einer Aliquotierung des Urlaubes führen. Neuerungen wird es auch bei der Freizeit zur Postensuche geben.
Eine Reihe sonstiger Neuerungen trat bereits am 1.9.2000 bzw. am. 1.10.2000 in Kraft.
Das Forum biete sowohl den erforderlichen Überblick über alle Neuerungen als auch die nötige Vertiefung uns Auslegungshinweise, wo sie auch unter Praxisaspekten geboten sind. Beides wird die Teilnehmer in die Lage versetzen, rechtzeitig jene Vorkehrungen zu treffen, die für die betriebliche Umsetzung zweckmäßig sind.
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