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Sachkunde-Ausbildung für die Berechtigung zum Giftbezug und für GiftbeauftragteSachkunde-Ausbildung für die Berechtigung zum Giftbezug und für Giftbeauftragte
'Es besteht die rechtliche Verpflichtung für den Betrieb bzw. den selbständigen berufsmäßigen Verwender, der eine Bescheinigung für den Giftbezug beantragt oder innehat, dass eine sachkundige, dauernd beschäftigte Person im Betriebsbereich, der Gifte verwendet, verfügbar ist.
Sachkundig ist, wer zumindest einen Kurs gemäß § 4 der Gift-VO 2000 erfolgreich abgelegt hat.
Neben dem 3-tägigen Grundkurs ist auch der Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe erforderlich, soweit das nicht für eine andere im Betriebsbereich dauernd beschäftigte und verfügbare Person erbracht wird.'
Anbieter: Gutwinski GmbH
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