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Überprüfung gem. § 82b Gewerbeordnung und Konsolidierung gem. UMGÜberprüfung gem. § 82b Gewerbeordnung und Konsolidierung gem. UMG
Die Gewerbeordnung verpflichtet Unternehmen im Rahmen der sog. § 82b-Prüfung, die Genehmigungssituation Ihrer bewilligungspflichtigen Anlagen mindestens alle 5 bzw. 6 Jahre zu überprüfen. Damit muss die Einhaltung des Genehmigungskonsenses nachgewiesen werden. Mit der Novelle der Gewerbeordnung im Jänner 2015 wurden die Anforderungen an § 82b-Berichte umfassender geregelt und auch Strafbestimmungen vorgesehen. Für Betriebe mit einer Vielzahl von Genehmigungsbescheiden ist die Bescheid-Konsolidierung gemäß Umweltmanagementgesetz interessant. Damit kann die Genehmigungssituation und Rechtssicherheit für Betriebe und Behörden verbessert werden. KEC hat maßgeblich an der Entwicklung der Bescheid-Konsolidierung mitgewirkt und ist das führende Beratungsunternehmen mit der größten Erfahrung in diesem Bereich.
Inhalte:
• Grundlagen Betriebsanlagenrecht (Gewerbeordnung und zugehörige Verordnungen)
• Aktuelle Anforderungen seit 01.01.2015 und Vorgangsweise bei der § 82b-Überprüfung
• Grundlagen und Durchführung einer Konsolidierung gem. UMG
• Praktische Übungen in Form von Workshops und Beispiele aus der Praxis
Anbieter: KEC Wien
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