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Seminar:
Betrieblicher Arbeitnehmer/innen-Datenschutz - Kompaktseminar- Arbeitnehmer/innen-Datenschutz in der betrieblichen Praxis
Sie kennen Unternehmen, die sich auf Grund unerlaubter Nutzung von Mitarbeiterdaten „einen besonderen Namen gemacht haben“? Sie haben Zweifel an der Zulässigkeit von
Kontrollmaßnahmen z.B. betreffend E-Mail- und Internet-Nutzung? Sie möchten die Daten aller Mitarbeiter/innen legal in einem Personalinformationssystem verarbeiten können?
Teilnehmerkreis:
Geschäftsführer/innen, Datenschutzbeauftragte, Entscheidungsträger/innen aus Abteilungen, die personenbezogene Daten verarbeiten (insb HR und IT), Steuerberater/innen, Betriebsrät/innen.
Inhalt
Grundlagen des Datenschutzrechts
- Grundbegriffe des Datenschutzgesetzes (DSG 2000)
- Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
- Verpflichtung zum Datengeheimnis
- Übermittlung von Daten an externe Dienstleister (z.B. Steuerberater/innen)
- Übermittlung von Daten ins Ausland (z.B. andere Konzerngesellschaft)
- Meldepflichten gegenüber Behörden
Arbeitnehmer/innen-Daten und Personaladministration
- Sicherer Umgang mit Personalinformationssystemen (z.B. SAP HR)
- Zulässigkeit von Personalbeurteilungssystemen
- Systeme zur Mitarbeiterbefragung
Zulässigkeit von Kontrollmaßnahmen
- Grenzen der Arbeitsplatzkontrolle (auch bei Außendienstmitarbeitern/innen)
- Kontrolle der (privaten) Telefon-, Internet- und E-Mail-Nutzung
- Zulässigkeit von Zugangskontrollsystemen
- Videoüberwachung im Betrieb legal gestalten
Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
- Welche Informationen muss der Betriebsrat erhalten?
- Wann ist eine Betriebsvereinbarung abzuschließen?
- Welche Kontrollrechte hat der Betriebsrat?
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Anbieter: TÜV NORD Akademie
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