12.12.2000 (Archiv)
Steuerliche Förderungen der Weiterbildungen
Ab der Veranlagung 2000 hat der Gesetzgeber durch eine neue Bestimmung in §4 (4) Z 8 EStG erstmals die Aus- und Weiterbildung in Österreich steuerlich gefördert und einen eigenen Bildungsfreibetrag (BFB) in Höhe von 9 Prozent eingeführt.Der BFB stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, die auch außerbilanzmäßig geltend gemacht werden kann. Der BFB kann nur von Arbeitgebern in Anspruch genommen werden, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich oder durch vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.
Die Aus- und Fortbildung muss:
- in Rechnung gestellte (Bildungs-) Aufwendungen betreffen,
- von bestimmten Aus- und Fortbildungseinrichtungen stammen,
- unmittelbare Aus- und Fortbildungsmaßnahmen betreffen und
- im betrieblichen Interesse für Arbeitnehmer getätigt werden.
Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber bestimmte Aus- und Fortbildungseinrichtungen fördern.
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