Branche 18.05.2011 (Archiv)
Private Bildungseinrichtungen: Verbesserungen für Trainer
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 10.000 Beschäftigten der privaten Bildungseinrichtungen konnten am 16. Mai neben Lohnerhöhungen auch arbeitsrechtliche Verbesserungen ausgehandelt werden.So wurde für Teilzeitbeschäftigte mit einer maximalen Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche das Konkurrenzverbot gelockert. Eine Nebenbeschäftigung von TrainerInnen bei einem anderen Arbeitgeber ist somit wesentlich vereinfacht worden. Und für freie DienstnehmerInnen wird im Kollektivvertrag demnächst ein Mindesthonorar festgelegt, das an die KV-Erhöhungen gekoppelt sein wird.
Ab sofort dürfen BetriebsrätInnen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung, welche bis spätestens 29. Februar 2012 abgeschlossen werden muss, festlegen, welche Aufgaben in die Vor- und Nachbereitung für TrainerInnen fallen und wie viel Arbeitszeit dafür zur Verfügung stehen soll.
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#Trainer
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